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Department of Commerce
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Das Department of Commerce Informiert hiermit alle Bürger/innen und Unternehmer/innen das alle vorherigen Absprachen mit der DOC bezüglich der Steuer Regelung ab sofort nichtig sind.
Folgende Regelung ist Gültig:
Alle Verkäufe an Privatpersonen müssen mit 8% versteuert werden
Beispiel:
Unternehmen A verkauft an Privatperson B
(Steuerzahler Unternehmen A)
Alle Verkäufe an ein Unternehmen / Fraktion müssen mit 4% versteuert werden
Beispiel:
Privatperson A verkauft an Unternehmen B / Fraktion C
(Steuerzahler Privatperson A)
Unternehmen A verkauft an Unternehmen B / Fraktion C
(Steuerzahler Unternehmen A)
Privatentnahmen und Sonderzahlungen an Mitarbeiter sind mit 2% zu versteuern
Beispiel:
Unternehmen A zahlt an Mitarbeiter B
(Steuerzahler Unternehmen A)
Die Unternehmen sind dazu aufgefordert alle Einkäufe/Verkäufe von/an Privatpersonen
über den “Tür Ankauf/Verkauf", "Ladentheke” zu tätigen.