Beiträge von Tedium

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    Department of Commerce

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    Sehr geehrte Damen und Herren,



    das Department of Commerce gibt folgende Informationen bekannt.



    Bei den Import und Export Auktionen gibt es keine gesonderte Regelung beim Bieten.


    Jedem Unternehmen ist es erlaubt auf Produkte zu bieten, die es zur

    Produktion benötigt.


    Im Export dürfen nur Angebote abgegeben werden auf Artikel, die die Firma selbst herstellen kann.


    Es gibt keine gesonderte Regelung für eine Anzahl- oder

    Preisbegrenzung der zu bietenden Produkte.


    Auf bereits gebotene Produkte darf geboten werden.

    Eine Regelung "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gibt es nicht und

    ist nicht gewünscht.


    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Department of Commerce gerne zur Verfügung.


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    Department of Commerce

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    Sehr geehrte Damen und Herren,



    das Department of Commerce gibt folgende Anordnung bekannt.






    Mit sofortiger Wirkung hat sich jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber an folgende Anordnung zu halten:




    (1) Ein Arbeitnehmer (Mitarbeiter) darf in mehreren Unternehmen angestellt werden, sofern die Unternehmen nicht voneinander abhängig sind.


    (2) Die Wiedereinstellung eines gekündigten Mitarbeiters ist erst nach 48 Stunden im gleichen Unternehmen zugelassen.


    (3) Sämtliche Einstellungen sowie Kündigungen sind umgehend vom Arbeitgeber (Pächter) dem Department of Commerce zu melden.








    Information zur Mitarbeiter An-Abmeldung:



    (1) Bitte nutzen Sie folgendes Formular um Ihre Mitarbeiter An- und Ab zumelden, im Department of Commerce.


    (2) Mitarbeiter sowie Unternehmensnamen sind komplett auszuschreiben und jeweils einzelnd zu melden.






    ---Mitarbeiter An-Abmeldung---


    https://docs.google.com/forms/…GM39tqZKFshLd9CQ/viewform


    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Department of Commerce gerne zur Verfügung.

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    Department of Commerce

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    Das Department of Commerce Informiert hiermit alle Bürger/innen und Unternehmer/innen das alle vorherigen Absprachen mit der DOC bezüglich der Steuer Regelung ab sofort nichtig sind.



    Folgende Regelung ist Gültig:



    Alle Verkäufe an Privatpersonen müssen mit 8% versteuert werden

    Beispiel:

    Unternehmen A verkauft an Privatperson B

    (Steuerzahler Unternehmen A)



    Alle Verkäufe an ein Unternehmen / Fraktion müssen mit 4% versteuert werden

    Beispiel:

    Privatperson A verkauft an Unternehmen B / Fraktion C

    (Steuerzahler Privatperson A)

    Unternehmen A verkauft an Unternehmen B / Fraktion C

    (Steuerzahler Unternehmen A)



    Privatentnahmen und Sonderzahlungen an Mitarbeiter sind mit 2% zu versteuern

    Beispiel:

    Unternehmen A zahlt an Mitarbeiter B

    (Steuerzahler Unternehmen A)



    Die Unternehmen sind dazu aufgefordert alle Einkäufe/Verkäufe von/an Privatpersonen

    über den “Tür Ankauf/Verkauf", "Ladentheke” zu tätigen.