[LSMD | LSFD] Hausordnung

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    Hausordnung LSMD | LSFD



    §1 Geltungsbereich


    1. Die Hausordnung gilt auf allen Grundstücken des Los Santos Medical und Fire Departments.


    1.1 Zu den Grundstücken zählen alle Krankenhäuser und Feuerwachen


    1.2 Auch die Grünflächen zählen zu dem Grundstück. Das Grundstück endet an der jeweiligen Bordsteinkante.


    2. Jeder Bürger und jede Bürgerin, sowie jeder Mitarbeiter des LSMD | LSFD ist dazu verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Das betreten der Grundstücke beinhaltet die Zustimmung unserer Hausordnung.


    3. Einsatzstellen des LSMD oder LSFD gelten als Arbeitsbereiche und fallen unter den Geltungsbereich der Hausordnung.



    §2 Verpflichtungen


    1. Den Anweisungen von LSMD und LSFD Personal ist aus sicherheitstechnischen Gründen immer folge zu leisten.


    2. Jedes Mitglied des LSMD | LSFD ist dazu befugt das Hausrecht durchzusetzen. Im Einsatzfall kann das Hausrecht an die Beamten des LSPD übertragen werden.


    3. Auf dem Gesamten Geländen gilt ein striktes Waffenverbot.


    3.1 Waffen dürfen unter keinen Umständen auf die Grundstücke des LSMD | LSFD mitgebracht werden


    3.2 Als Waffe zählen auch Sportgeräte oder Werkzeuge wie z.B.: Baseballschläger, Taschenmesser, Hammer, usw.


    3.3 Den Beamten vom LSPD ist es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Pflichten gestattet Waffen mit auf das Gelände zu bringen und öffentlich sichtbar zu führen.


    4. Auf den Gesamten Geländen gilt ein Striktes Maskierungsverbot. Ausnahmen bilden Beamte des LSPD, wenn dies einen polizeilichen Hintergrund hat und unvermeidbar ist.


    5. Auf den gesamten Geländen gilt ein Striktes Alkohol- als auch Drogenverbot. Personen die unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und Mitarbeiter, Patienten oder Besucher belästigen können von den Grundstücken verwiesen werden.


    6. Betteln und Hausieren ist auf allen Grundstücken des LSMD / LSFD VERBOTEN



    §3 Parken und Halten


    1. Das Parken und Halten ist,


    1.1 in Rettungszufahrten strengstens untersagt.


    1.2 an roten Bordsteinen strengstens untersagt.


    1.3. auf Parkplätzen für Rettungsfahrzeuge strengstens untersagt.


    2. Das Parken ist bei Parkgaragen und Parkplätzen erlaubt, wenn diese ausgeschildert sind.


    3. Dem LSPD ist im Einsatzfall, zur erfüllung ihrer hoheitlichen Pflichten ein Parken und Halten direkt vor dem Krankenhaus gestattet.


    4. Dienstfahrzeuge des LSMD dürfen jederzeit und überall auf den Grundstücken Parken und Halten.


    5. Für Patienten und Besucher ist der Parkplatz gegenüber Krankenhauses oder die öffentliche Garage zu nutzen.



    §4 Aufenthalt in Gebäuden


    1. Aufenthalt in Krankenhäusern


    1.1 Im gesamten Krankenhaus gilt ein Vermeiden von hoher Lautstärke. Hierzu zählen auch laute Gespräche oder Streitigkeiten.


    1.2 Im Krankenhaus gilt ein respektvoller Umgang gegenüber Patienten und auch dem Personal des LSMD.


    1.3 In Krankenhäusern wird aus Sicherheitsgründen nicht gerannt.


    1.4 Die Behandlungsräume werden nur auf Aufforderung betreten.


    2. Aufenthalt in Feuerwachen

    2.1 Aus Sicherheitsgründen ist das rennen in Feuerwachen nicht gestattet.


    2.2 Der Aufenthalt von unbefugten ist in Feuerwachen strengstens untersagt. Befugt sind Mitarbeiter des LSMD | LSFD.



    §5 Einsatzstellen


    1. Den Anweisungen von Einsatzkräften ist folge zu leisten.


    2. Einsatzkräfte sind nicht in ihrer Erfüllung der hoheitlichen Pflichten zu stören.


    3. Ein Platzverweis kann von Einsatzkräften ausgesprochen werden.


    4. Das unaufgeforderte Einsteigen in Einsatzfahrzeuge ist untersagt.


    5. Medizinisches Equipment ist unter gar keinen Umständen anzufassen.



    §6 Sonderregelungen


    1. Die Direktion des LSMD | LSFD ist jederzeit dazu berechtigt Änderungen an der Hausordnung vorzunehmen.


    1.1 Diese Änderungen können permanent oder nur auf bestimmte Zeit auftreten.


    2. Sonderregelungen gelten nur wenn diese vom Chief Doctor, Chief of Fire Department oder Director of LSMD/LSFD ausgesprochen wurden.


    3. Sonderregelungen können Mündlich als auch Schriftlich erfolgen.



    §7 Verstoß


    1. Bei Verstoß gegen die Hausordnung wird eine Ermahnung ausgesprochen. Bei vorsätzlichen Verstößen, aggressiven oder respektlosen Verhalten wird ein Platzverweis ausgesprochen.


    2. Bei mehrfachen oder groben Verstößen kann durch die LSMD Leitung oder dem höchstrangigen Mitarbeiter ein Hausverbot ausgesprochen werden.


    3. Das Hausverbot gilt nicht wenn,


    3.1 der Patient lebensbedrohlich Verletzt ist


    3.2 der Patient psychologische Betreuung benötigt


    3.3 der Patient zur Nachuntersuchung erscheinen soll


    4. Die Personen, welche ein Hausverbot erteilt bekommen sind Verpflichtet den Ausweis Vorzeigen. Bei Verstoß wird das LSPD hinzugezogen. Jegliche Verstöße auf gegen die Hausordnung können zur Anzeige gebracht werden.

  • Frank

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