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Department of Commerce
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Department of Commerce gibt folgende Informationen bekannt.
Bei den Import und Export Auktionen gibt es keine gesonderte Regelung beim Bieten.
Jedem Unternehmen ist es erlaubt auf Produkte zu bieten, die es zur
Produktion benötigt.
Im Export dürfen nur Angebote abgegeben werden auf Artikel, die die Firma selbst herstellen kann.
Es gibt keine gesonderte Regelung für eine Anzahl- oder
Preisbegrenzung der zu bietenden Produkte.
Auf bereits gebotene Produkte darf geboten werden.
Eine Regelung "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gibt es nicht und
ist nicht gewünscht.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Department of Commerce gerne zur Verfügung.