[Information] Anmeldung und Abmeldung der Arbeitnehmer

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    Department of Commerce

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    Sehr geehrte Damen und Herren,



    das Department of Commerce gibt folgende Anordnung bekannt.






    Mit sofortiger Wirkung hat sich jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber an folgende Anordnung zu halten:




    (1) Ein Arbeitnehmer (Mitarbeiter) darf in mehreren Unternehmen angestellt werden, sofern die Unternehmen nicht voneinander abhängig sind.


    (2) Die Wiedereinstellung eines gekündigten Mitarbeiters ist erst nach 48 Stunden im gleichen Unternehmen zugelassen.


    (3) Sämtliche Einstellungen sowie Kündigungen sind umgehend vom Arbeitgeber (Pächter) dem Department of Commerce zu melden.








    Information zur Mitarbeiter An-Abmeldung:



    (1) Bitte nutzen Sie folgendes Formular um Ihre Mitarbeiter An- und Ab zumelden, im Department of Commerce.


    (2) Mitarbeiter sowie Unternehmensnamen sind komplett auszuschreiben und jeweils einzelnd zu melden.






    ---Mitarbeiter An-Abmeldung---


    https://docs.google.com/forms/…GM39tqZKFshLd9CQ/viewform


    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Department of Commerce gerne zur Verfügung.

  • Pumukel

    Hat das Thema freigeschaltet

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