[Department of Commerce] Hausordnung

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    Department of Commerce

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    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    folgende Hausordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft und ist auf dem Gelände und Grundstückes des Department of Commerce einzuhalten:



    Hausordnung Department of Commerce


    1§ Geltungsbereich:

    (1) Die Hausordnung ist auf dem gesamten Gelände, sowie des Gebäudes des Department of Commerce zu beachten.

    (2)Jede Bürgerin und jeder Bürger erklärt sich beim Betreten des Geländes/Gebäudes mit der Hausordnung einverstanden.

    (3) Auch die Grünflächen zählen zu dem Grundstück. Das Grundstück endet an der jeweiligen Bordsteinkante.

    (4) Die Hausordnung tritt mit der Veröffentlichung sofort in Kraft.



    2§ Verhaltensregeln:

    (1) Bürgerinnen und Bürger haben sich sittlich und respektvoll zu verhalten.

    Beleidigungen und Körperverletzungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern,

    sowie Angestellten des Department of Commerce sind untersagt und werden dementsprechend geahndet.



    3§ Aufenthalt im Department of Commerce:

    (1) Das Department of Commerce im unteren Stockwerk ist frei zugänglich.

    (2) Das obere Stockwerk ist für die Mitarbeiter des Department of Commerce oder für Bürgerinnen und Bürgern auf Anweisung der Mitarbeiter betretbar.

    (3) Es ist untersagt das Gebäude und Grundstück mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen zu betreten.

    (4) Den Beamten vom LSPD ist es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Pflichten gestattet Waffen mit auf das Gelände zu bringen und öffentlich sichtbar zu führen.

    (5) Im Gebäude selber ist das Rauchen und das Trinken von alkoholischen Getränken verboten.

    (6) Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehen,

    können jederzeit von Mitarbeitern des Department of Commerce, des Platzes verwiesen werden.

    (7) Jegliche Art von Vermummung im Gebäude ist zu unterlassen.



    4§ Parkplätze:

    (1) Das Department of Commerce stellt auf der südseite des Gebäudes Parkplätze für die Besuchszeit zur Verfügung, sofern diese ordentlich benutzt werden.

    (2) Sollten Fahrzeuge längere Zeit auf den Parkplätzen des Department of Commerce verbleiben, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt.

    (3) Dienstfahrzeuge des Department of Commerce dürfen jederzeit und überall auf den Grundstücken des Department of Commerce parken und halten.



    5§ Sonderregelungen:

    (1) Der Director of Commerce ist jederzeit dazu berechtigt Änderungen an der Hausordnung vorzunehmen.

    (2) Diese Änderungen können permanent oder nur auf bestimmte Zeit auftreten.

    (3) Sonderregelungen gelten nur wenn diese vom Director of Commerce ausgesprochen wurden.

    (4) Sonderregelungen können mündlich als auch schriftlich erfolgen.



    6§ Verstöße gegen die Hausordnung:

    (1) Angestellte des Department of Commerce haben die Möglichkeit bei Verstößen gegen die Hausordnung einen Platzverweis auszusprechen.

    (2) Bei strafrechtlichen Verstößen wird das Los Santos Police Department hinzugezogen.

    (3) Personen, welche ein Hausverbot erteilt bekommen, sind Verpflichtet den Ausweis Vorzeigen. Bei Verstoß wird das LSPD hinzugezogen.

    (4) Jegliche Verstöße gegen die Hausordnung können zur Anzeige gebracht werden.


    22.09.2022, Rockford Hills

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