INFORMATIONEN ÜBER DIE ZAHLUNG DER STEUER / PACHTGEBÜHREN / NEUEINLAGEN

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    Department of Commerce

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    Sehr geehrte Damen und Herren,



    das Department of Commerce gibt bekannt, "Wann und Wie" Sie als eingetragener Unternehmer die Pachtgebühren sowie die Steuern an das Department of Commerce zu zahlen haben.




    Die Pachtgebühr sowie die Steuerzahlung ist zum 01. & 15. des jeweiligen Monats fällig und wird auf das Konto <002003> des Department of Commerce gezahlt.



    Damit wir Ihre Pachtgebühren sowie Ihre Steuerzahlungen nachvollziehen können, bitten wir Sie die Überweisung wie folgt vorzunehmen.






    Information zur Pachtgebührzahlung:



    Kontonummer des Department of Commerce:


    IBAN: 002003


    Verwendungzweck bei der Überweisung:


    Pachtgebühr: <Unternehmensname>




    Informationen zur Steuerzahlung:



    Kontonummer des Department of Commerce:

    IBAN: 002003

    Verwendungzweck bei der Überweisung:

    Steuerzahlung: <Unternehmensname>



    Informationen zu Neueinlagen:


    Neueinlagen sind nur vom Pächter zu tätigen, alle anderen Einzahlungen sind Verkäufe und werden auch so Versteuert / Sanktioniert.


    Bei weiten Fragen stehen wir Ihnen im Department of Commerce gerne zur Verfügung.

  • Pumukel

    Hat das Thema geschlossen

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