Mir sind eben 3 Sachen aufgefallen, die mMn geändert werden sollten:
1. §1 Abs. 2
Das billigende in Kauf nehmen zählt eigentlich zum Vorsatz und nicht zur Fahrlässigkeit. Sog. Bedingter Vorsatz (https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz)
2. §2
Jeder medizinische Eingriff, jedes Tattoo und jeder Friseurbesuch ist eine Köperverletzung, da in diese jedoch eingewilligt wurde, ist diese nicht rechtswidrig, dieser Zusatz fehlt hier.
3. §45
Hier wäre eine Ausnahmeregelung für u.a. das MD und das PD nötig.