Guten Tag
Im StVO steht niergends, dass nur Fhz auf öffentlichem Gelände geführt werden dürfen, die über eine Strassenzulassung und Kontrollschild oder schriftliche bestätigung der DOJ verfügen.
Mein Vorschlag als Gesetzestext wäre:
- Das Befahren von öffentlichen Strassen und Gelände mit Fahrzeugen ohne Kontrollschild, Strassenzulassung und/oder schriftlicher genemigung ist untersagt.
Freundliche Grüsse
Aaron Weinberg